Stellungnahme zum Insolvenzantragsverfahren des CocoonClub’s

Wie viele bereits in den Gerüchten oder durch SocialMedia entnehmen konnten, hat das Amtsgericht / Insolvenzgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13.09.2012 die vorläufige Insolvenzverwaltung des Vermögens der CocoonClub GmbH & Co. KG angeordnet. Das Insolvenzantragsverfahren des CocoonClub’s betrifft nicht Cocoon Music Event GmbH und die Cocoon Artist Booking UG, hier die Offizielle Stellungnahme der Cocoon Music Event GmbH & des Cocoon Artist Booking UG…

Hier nun das Statement:

Die Cocoon Music Event GmbH und die Cocoon Artist Booking UG sind von der CocoonClub GmbH & Co. KG inhaltlich und finanziell sowie personell und wirtschaftlich voneinander getrennte, unabhängige Unternehmen.

Die Ereignisse bei der CocoonClub GmbH & Co. KG haben in keiner Weise Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Cocoon Music Event GmbH sowie der Cocoon Artist Booking UG.

Die CocoonClub GmbH & Co. KG ist lediglich Lizenznehmer der Marke „Cocoon“.

Sven Väth fungiert in der CocoonClub GmbH & Co. KG als anteiliger Gesellschafter, als Visionär, Ideengeber und beratender musikalischer Kurator und ist am operativen Tagesgeschäft nicht beteiligt.

Aus dem Bedürfnis heraus, erneut einen Szeneclub von internationalem Format für elektronische Musik in Frankfurt zu etablieren, hat sich Sven Väth vor knapp 10 Jahren mit weiteren Gesellschaftern dazu entschlossen, ein Clubkonzept für das neue Jahrtausend zu entwickeln. Das ambitionierte Projekt, das weltweit seinesgleichen sucht, avancierte daraufhin zu einer Ikone modernen Clubbings, die hinsichtlich Design, Sound und Sterne-Gastronomie Trends und Maßstäbe gesetzt hat.

Wir bedauern den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen zutiefst und hoffen, dass die Institution „CocoonClub“ dem Frankfurter Nachtleben erhalten bleibt!

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Bekanntmachungen der CocoonClub GmbH & Co. KG.

Quelle: Cocoon Music Event GmbH / Cocoon Artist Booking UG